Horn-Bad Meinberg (plattdeutsch: Häoern-Möomag) ist eine deutsche Stadt in Lippe im Nordosten von Nordrhein-Westfalen am Rande des Teutoburger Waldes, die insbesondere durch die Natursehenswürdigkeit Externsteine bekannt ist
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
17.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32805
Vorwahl
05234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
2. Bürgeramt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
3. Ordnungsamt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Horn-Bad Meinberg betreffen den Bebauungsplan für das Fachmarktzentrum Horn. Aufgrund von Änderungen in den Marktgrößen muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden, obwohl die Außenabmessungen der Gebäude unverändert bleiben. Ein Normenkontrollantrag und ein Eilverfahren hatten zuvor zu einem Baustopp geführt, aber nach Heilung der gerügten Mängel und einer gerichtlichen Entscheidung im Mai 2024 durften die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am neuen Aldi-Markt sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.